Nebenberufliche Selbständigkeit als Gewinn für dein Unternehmen
Die Kombination zwischen einer Anstellung und einer nebenberuflichen Selbstständigkeit wird immer beliebter. Es muss kein entweder oder sein und für den Hauptarbeitgeber kann das auch ein großer Gewinn sein, wenn seine Mitarbeiter unternehmerisches Denken einbringen, neue Netzwerke aufbauen und sich persönlich weiterentwickeln.
Auch das macht einen attraktiven Arbeitgeber aus: seine Beschäftigten als vielseitig Interesierte Menschen zu sehen und zu fördern.
Gibt es arbeitsrechtlich etwas zu beachten? Ja, eine Nebentätigkeit muss dem Hauptarbeitgeber anzeigt also mitgeteilt werden. Wäre die Nebentätigkeit eine direkte Konkurrenztätigkeit, hat der Arbeitgeber die Möglichkeit die Nebentätigkeit zu untersagen.
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