Bewerberabsagen - zwischen Recht und Wertschätzung
Fast jeder kennt sie: die Standardabsage auf eine Bewerbung: "Es tut uns leid, dass wir Sie nicht berücksichtigen konnten…"
Ich habe die Frage bekommen, ob diese Art der Absagen rechtliche Gründe haben. Hindert das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) die HR eine Begründung in die Absage anzugeben?
--> Diese Frage beantworte ich in dieser Folge und gebe auch meine persönliche Geschichte mit dem AGG preis.
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Ich freue mich auf dein Feedback zur Podcastfolge :-)
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